Explosionsschutz (VEXAT, ATEX)

Die VEXAT („Verordnung explosionsfähige Atmosphären“), setzt die Anforderungen an den Explosionsschutz an Arbeitsstätten fest. Sie verpflichtet Unternehmen, die mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben arbeiten bzw. in deren Produktionsprozess diese Stoffe anfallen, zur Erstellung und kontinuierlichen Aktualisierung eines Explosionsschutzdokuments. Die Geräte und Arbeitsmittel, die in explosionsfähigen Atmosphären verwendet werden, müssen den Vorgaben der ATEX-Produktrichtlinie entsprechen. Dies betrifft sowohl elektrische als auch nicht-elektrische Geräte.

Wir bei VWE erarbeiten für Sie in Abstimmung mit den jeweiligen Behörden (Arbeitsinspektorat) vernünftige, sichere und vor allem ökonomisch tragbare Lösungen für die Umsetzung der VEXAT / ATEX. Sie profitieren von unserer Erfahrung mit Betrieben und Institutionen aller Größen und Branchen und unserem Know-how auf dem Gebiet des Explosionsschutzes.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Explosionsschutz

  • Erstellung eines umfassendes Explosionsschutzdokuments mit allen gesetzlich geforderten Inhalten: Untersuchung des Betriebs, Erstellung dazugehöriger Zonenpläne sowie Unterlagen für die jährlich durchzuführende Information und Unterweisung
  • Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments bzw. erneute Überprüfung des Betriebs bei der Anschaffung neuer Maschinen oder nach der Umgestaltung des Produktionsprozesses
  • Externe Unterstützung bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes (Bereitstellung von Erfahrung und Expertise damit Sie selbst ein Explosionsschutzdokument erstellen können)
  • Periodische Kontrollen und Aktualisierung der Dokumente
  • Erstellung eines Leitfadens für technische und organisatorische Maßnahmen
  • Beratung bezüglich Explosionsschutz, der VEXAT und der ATEX-Produktrichtlinie
  • Durchführung von Risiko- und Gefahrenanalysen für Geräte, die noch keine spezielle Zertifizierung für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen haben
  • Kommunikation und Abstimmung aller Explosionsschutzmaßnahmen mit der Behörde (Arbeitsinspektorat)
  • Schulungen Ihrer Mitarbeiter*innen
  • Berechnung bzw. Auslegung von Systemen zur Reduktion der Auswirkungen von Explosionen (z.B.: Druckentlastungseinrichtungen wie Berstscheiben, Glimmnesterkennung oder Explosionsunterdrückung)